Die Programmbeschwerde
Möchte man sich über das Programm, in diesem Fall die Tagesschau beschweren, so geht das direkt über das Kontaktformular an die Redaktion oder aber mit einer Programmbeschwerde über den Rundfunkrat.
Under Konstruktion
Eine Programmbeschwerde
Eine Programmbeschwerde gegen einen Verstoß gegen die im Staatsvertrag ist ein formeller Weg, um sich an den jeweiligen Rundfunkrat zu wenden, wenn Sie glauben, dass ein Rundfunkangebot gegen gesetzliche Programmgrundsätze verstoßen hat.
Eine Programmbeschwerde ist immer so angelegt, dass ein nach juristischen Maßstäben formulierter Missstand nachweisbar gegen den Staatsvertrag verstößt. Nimmt man Anstoß an einer Berichterstattung, ist man der Meinung, dass falsch berichtet wurde, so würde man das als Beschwerde direkt an den Sender schicken.
Sie müssen die Programmbeschwerde schriftlich einreichen und dabei Angaben wie Ihren Namen und Ihre Anschrift, die betroffene Sendung, das Sendedatum und den konkreten Kritikpunkt machen. Anonyme oder pseudonymisierte Eingaben werden nicht berücksichtigt.
Abfassung:
Eine Programmbeschwerde besteht aus dem Vorwurf und der Begründung. Zuerst muss ganz klar sein, wann, wie gegen was verstoßen wurde. Dann folgt die Begründung. Hier findest du ein Muster.
Der Rundfunkrat
Jede Länderanstalt hat einen eigenen Rundfunkrat. Im NDR sind vier Länderanstalten zusammengefasst. Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen. Diese Länder haben jeweils einen eigenen Rundfunkrat. Diese entsenden Vertreter zum NDR - Rundfunkrat. Die Tagesschau z.B. ist beim NDR angesiedelt. Die einzelnen Länderanstalten sind Ansprechpartner für die Regionalangebote. Möchte ich mich also beim NDR über buten und binnen beschweren, muss ich mich an den Bremer Rundfunkrat wenden.
Das Konstrukt Rundfunkrat stellt ein Gegenüber, vertreten durch Mitglieder aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen dar. Gewerkschaften, Kirchen, Industrie, Handel . . . . all diese Gruppierungen entsenden einen Vertreter zum Rundfunkrat. Es ist ein ehrenamtliches Gremium, das mehrmals im Jahr tagt. Das ist wichtig zu wissen, denn das bedeutet, dass dieser Rat, der sich auch um die Organisation, die Finanzen der Sender kümmert nur sehr begrenzt Zeit für Programmbeschwerden hat.
Der Rundfunkrat hat dabei keine ausformulierte Macht gegenüber den Sendern, sondern sortiert die Beschwerden vor und leitet sie dann ggfls. an die Chefredaktion weiter. Diese entscheidet dann, ob der Vorwurf gegen die Redaktion gerechtfertigt ist oder nicht. Also auch wenn der Programmausschuss des Rundfunkrates befindet, dass eine Programmbeschwerde berechtigt und stichhaltig ist, bedeutet das nicht automatisch, dass diese beim Sender Gehör findet. Was eine Programmbeschwerde tatsächlich bewirken kann, ist nicht leicht zu sagen, da 99% aller Beschwerden abgelehnt werden. Das ist auch kein Wunder bedenkt man, dass Beklagter und "Richter" eins sind.
Alles in allem kein sehr scharfes Schwert. Wohl aber das einzige, das es auf formellem Weg gibt. Auch sei es so, dass wenn eine Programmbeschwerde abgelehnt wird, sie dennoch in den Redaktionen Wirkung entfalten kann. Zum einen, weil die Redaktionen es vermeiden wollen Beschwerden zu bekommen und zum anderen, weil sehr wohl registriert wird, welche Vorwürfe kommen.
Als Bürger muss man sich klar machen, dass dieses ein gangbarer Weg ist als eine juristische Klage, die ohne finanziellen Rückhalt nicht durchzuhalten ist. Und es ist auch ein gangbarer Weg, als über öffentlichen Druck geht. Betrachtet man, wer alles in der Politik ohne Wirkung eine Änderung der Programmgestaltung gefordert hat, so kann man nur erkennen, dass es kaum eine Möglichkeit gibt, auf die Programmgestaltung wirkungsvoll Einfluss zu nehmen. Jegliche Entscheidung über das Programm scheint im Belieben der Redaktionen zu liegen.
Das ist zum einen gut, weil der Journalismus nicht von Staatsorganen missbraucht werden kann. Das ist aber schlecht, wenn deutlich ist, dass gravierende Fehler gemacht werden.
Nach meiner Auffassung Hier muss dringend über eine Reform der Aufsichtsfunktion nachgedacht werden.
Ist die Programmbeschwerde beim Rundfunkrat eingereicht befasst sich in der Regel der Programmausschuss des Rundfunkrates damit. Hält dieser es für geraten, stellt der Programmausschuss die Beschwerde dem Rundfunkrat vor. Hält der Rundfunkrat die Beschwerde für angemessen und nachvollziehbar, dann reicht er sie an die Redaktionen weiter.
Info: Der Rundfunkrat mit seinen Mitgliedern teilt sich in unterschiedliche Ausschüsse. So z.B. Verwaltung, Programm und Finanzen. Die Mitglieder sortieren sich in Fraktionen. Es gibt also Zusammenschlüsse, die auch etwas erreichen wollen und wahrscheinlich gegeneinander stehen, zumindest aber mit unterschiedlichen Blickwinkeln auf die Arbeit der Sender blicken.
Insgesamt ist das Verfahren von den Sendern nicht transparent kommuniziert und schreckt dadurch viele Menschen ab. Diese schreiben dann z.B. aus Unkenntnis eine Beschwerde über die Kontaktformulare an die Redaktionen, ähnlich einem Leserbrief. Diese Beschwerden werden aber nicht in einer öffentlichen Statistik erfasst. Es ist auch nicht klar, wer diese bearbeitet. Die Programmbeschwerden werden zwar auch nicht veröffentlicht oder statistisch öffentlich dargestellt, es ist aber möglich hierüber mehr zu erfahren. An anderer Stelle mehr dazu.
Aus meiner Sicht ist es enorm schwer für Bürger auf eine gute Art und Weise mit den Sendern zu kommunizieren. Ich zweifele auch daran, ob es gewollt ist. Es heißt, dass die Sender eine große Anzahl an Beschwerden bekommen. Ich meine, es sollte in unser aller Interesse und auch im Interesse der Sender sein, einen Rundfunk zu haben, der eine Klammer für unsere Gesellschaft ist. Ein Rundfunk, in dem sich jeder gesehen fühlt und dann auch bereit ist, andere Meinungen an sich heranzulassen.
Innovative Solutions
We craft unique and innovative designs, working closely with our clients to bring their visions to life.
Programmgrundsätze
Neben den besonderen Regularien für Jugendschutz, Werbung und Gewinnspielen hat der Gesetzgeber die sogenannten Allgemeinen Programmgrundsätze festgeschrieben. Sie dienen der internen Kontrolle des Programms. Zuschauer können Stellung zu gesendeten Inhalten nehmen und auf möglicherweise unangemessene Sendeinhalte reagieren. Außerdem werden Verstöße gegen diese Programmgrundsätze von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) geahndet und können mit entsprechenden Maßnahmen sanktioniert werden.
Diese Grundsätze unterteilen sich in vier verschiedene Aspekte.
Der grundlegendste ist die Achtung und der Schutz der Menschenwürde. Dieser leitet sich aus unserer Verfassung ab und zeichnet sich in dieser als das höchste Gut des Menschen aus (Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz, GG). Der Schutz der Menschenwürde ist demnach unverzichtbar. So sind Darstellung von realen menschlichen Opfern, denen Gewalt angetan wurde, oder Bilder menschlicher Sterbeprozesse grundsätzlich verboten. Auch fiktive Darstellungen von Gewalteinflüssen, welche die Menschenwürde gefährden, dürfen nicht ausgestrahlt werden. Vor allem in diesem Bereich kann die Auslegung dieses Grundsatzes problematisch werden. Besondere Einschränkungen werden jedoch bei Nachrichtsendungen gemacht. Bei diesen dürfen verschiedene reale Gewaltszenen gegenüber Menschen gezeigt werden, da dies der Information der Allgemeinheit dient.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist die Achtung der sittlichen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen. Anders Denkende oder Menschen anderer Religionen dürfen nicht verunglimpft oder verschmäht werden. Die Monopolisierung einer bestimmten Denkweise ist untersagt, vielmehr sollen Rundfunkveranstalter dafür Sorge tragen, dass keine Diskriminierung innerhalb der Medienlandschaft stattfindet. Die Meinungsfreiheit gestattet jedoch eine kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen politischen Ausrichtungen.
Die Achtung und Wahrung der allgemeinen Gesetze, sowie der kompletten Rechtsordnung wird als grundlegendes Kriterium vorausgesetzt. Eine Hinterfragung verschiedener Rechtsordnungen durch Rundfunkfunkveranstalter ist indes ein Grundbaustein unserer vorherrschenden Demokratie und daher gestattet.
§ 10 RStV bildet die Grundlage für den vierten Programmgrundsatz, die Journalistischen Sorgfaltsgebote. Diese Sorgfaltsstandards richten sich in erster Linie nach dem sogenannten Pressekodex. Dieser ist ein Verhaltensleitfaden für die gesamte Presse und presseähnliche Tätigkeit. Demnach müssen Nachrichten und Informationssendungen gut recherchiert und objektiv umgesetzt werden. Vor allem die wahrheitsgemäße Berichterstattung bildet das Zentrum als Verpflichtung der Medien. Besonders hohe Anforderungen bestehen in dieser Hinsicht an Nachrichten. Ihr Inhalt muss zwingend wahren Tatsachen entsprechen. Eine Berichterstattung, in der verschiedene Meinungen oder Informationen ganz oder teilweise fehlen, wäre demnach unzulässig und würde nicht die Meinungsvielfalt zum Ausdruck bringen.
Innovative Solutions
We craft unique and innovative designs, working closely with our clients to bring their visions to life.
Entwurf für eine Beschwerde an den Rundfunkrat
Betreff: Beschwerde wegen Verstoßes gegen journalistische Sorgfaltspflichten
Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrats,
hiermit reiche ich eine formelle Beschwerde gegen die Sendung [Titel der Sendung], ausgestrahlt am [Datum] auf [Sender], ein. Nach meiner Einschätzung verstieß die Berichterstattung in mehreren Punkten gegen die Grundsätze wahrheitsgemäßer, ausgewogener und sorgfältig recherchierter journalistischer Arbeit, wie sie im Rundfunkstaatsvertrag sowie in den Programmrichtlinien Ihres Hauses festgelegt sind.
Im Einzelnen beanstande ich Folgendes:
Unzureichende oder einseitige Recherche: Die Sendung vermittelte den Eindruck, dass wesentliche Fakten nicht geprüft oder bewusst ausgelassen wurden.
Fehlende Ausgewogenheit: Relevante Perspektiven oder Gegenpositionen wurden nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, wodurch ein verzerrtes Bild des behandelten Themas entstand.
Irreführende Darstellung: Bestimmte Aussagen oder Zusammenhänge wurden so präsentiert, dass sie beim Publikum einen falschen Eindruck erwecken konnten.
Diese Punkte stehen aus meiner Sicht im Widerspruch zu den journalistischen Sorgfaltspflichten, insbesondere zur Verpflichtung, Informationen korrekt, vollständig und nachvollziehbar darzustellen.
Ich bitte den Rundfunkrat daher um:
Prüfung der genannten Sendung,
Bewertung der journalistischen Vorgehensweise,
Mitteilung über die Ergebnisse sowie gegebenenfalls
Information über Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Einhaltung der Programmgrundsätze ergriffen werden.
Als Zuschauerin/Zuschauer erwarte ich, dass öffentlich-rechtliche Inhalte höchsten Qualitäts- und Transparenzstandards entsprechen. Eine sorgfältige Aufarbeitung dieses Vorgangs ist daher im Interesse aller Beitragszahlenden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und bitte um eine schriftliche Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen [Dein Name]
Innovative Solutions
We craft unique and innovative designs, working closely with our clients to bring their visions to life.
Timeless Space Creation
Our architecture services prioritize function and form to create spaces that stand the test of time.
Complete Architecture Services
From concept to completion, our architecture services use the latest technology and techniques to deliver exceptional results.
Kontakt
+49 163 149 8035
© 2025. All rights reserved.
