Programmbeschwerde "Das Hamas Narrativ in der Tagessschau"

In dieser Programmbeschwerde wird zum einen beklagt, dass die Tagesschau fast ausschließlich mit Narrativen arbeitet und zum anderen als Narrativ fast ausschließlich das Narrativ der Hamas verbreitet.

Einordnung:

Es gibt wenige so umfassende Programmbeschwerden und diese hat dem Programmausschuss einiges an Lesearbeit abverlangt. Wenn man bedenkt, dass die Mitglieder des Rundfunkrates und des dazugehörigen Programmausschusses ehrenamtlich arbeiten (gleichwohl, es gibt eine Aufwandsentschädigung), musste man dankbar sein, dass sich der Programmausschuss damit befasst hat. Das lag sicherlich auch daran, dass hinter dem Antrag auch der Antisemitismusbeauftragte des Landes Niedersachen Gerhard Wegner und der Vorsitzende der DIG Hannover Kay Schweigmann - Greve stand.

Ich sage das ohne Häme, denn als der, der so eine Beschwerde verfasst muss klar sein, wie die Strukturen sind. Es ist naiv anzunehmen, dass man eine kluge Beschwerde schreibt, diese dann ohne Wenn und Aber ohne auf Ansehen und Person zu achten, gründlich geprüft wird. Und zwar daraufhin, ob sich berechtigte Ansatzpunkte zur Kritik erkennen lassen, über die nachzudenken wäre.

Aber: Auch wenn eine Programmbeschwerde umfassend und aufwendig erarbeitet ist heißt das nicht, dass sie automatisch schlecht ist. Auch wenn eine Programmbeschwerde abgelehnt wird heißt das nicht, dass sie schlecht ist.

Gleichwohl spricht einiges dafür, sich auf kurze, knackige Beschwerden zu konzentrieren.

Das überfordert den Rundfunkrat nicht und bündelt wahrscheinlich auch unsere Kräfte besser.



Die Ablehnung / Stellungnahme der ARD

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Die Stellungnahme erscheint ausführlich und angemessen in der Länge und Ausführlichkeit. Auch scheint die Beschwerde ja sogar den Weg bis zum Chefredakteur gefunden zu haben.

Inhaltlich lässt sie sich so zusammenfassen: Wir arbeiten gut und ihre Beschwerde ist nicht gut genug. Es erfolgte keine inhaltliche Auseinandersetzung, da die Form der Redaktion nicht ausreichend erschien.

Dafür werden Beispiele angeführt.

Ich lese daraus, dass Formfehler zu Ablehnung führen können. Aber da auch formell wissenschaftlichere Beschwerden ebenso abgelehnt wurden erscheint mir das nur als vordergründiger Grund.

Darüber möge aber jeder selbst entscheiden.

Was wir kommuniziert haben ist, dass es uns nicht um eine wissenschaftliche Arbeit ging. Es war das Votum von Bürgern, die auch zeigen wollten, welche Emotionen die Berichterstattung auslöst. Daran vermag ich bisher nichts Fehlerhaftes entdecken. Nicht alle Bürger sind Wissenschaftler oder Juristen.

Ärgerlich ist im Nachklang, dass in dieser wie auch anderen Beschwerden, nur Ablehnung herauszulesen war. Kein Wille zum Dialog, keine Nachfrage, keine Selbstreflektion, keine Stellungnahme zu einzelnen Argumenten, es sei denn sie geben ein negatives Bild vom Kläger ab.

Von diesem Prozess bleibt Frust, Ablehnung und ein Versagen von Beteiligung und Zusammenwirken. Das trübt natürlich den Blick auf die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten.

Der Einspruch und das Ende

Wir haben gegen die Stellungname der ARD dann noch Einspruch eingelegt. Ziel war, dass der Programmausschuss das Gespräch mit der Tagesschau - Redaktion führen würde. Das war das Maximum, was uns erreichbar schien. Denn ein direktes Gespräch für den Kläger ist nicht vorgesehen. Unser Einspruch war aber in den Augen des Rundfunkrates nicht gewichtig genug, so dass wir beschlossen, unseren Einspruch zurückzuziehen.

Dieses erwartbare Ende, erwartbar, weil 99% aller Programmbeschwerden abgelehnt werden, dieses Ende soll ein neuere Anfang sein, der hier auf der Homepage zu sehen ist. Vernetzung, Informationen, Vorträge. So gesehen hat sich die Beschwerde gelohnt. Was überhaupt nicht erreicht werden konnte, ist eine Veränderung in der Tagesschau / Israel - Berichterstattung zu erwirken. Daran muss weiter gearbeitet werden.